Sanierung

Oft geraten Unternehmen in die Situation, dass Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht. Hier gilt es schnell zu handeln, damit die Insolvenzgefährdung abgewendet werden kann. Der Gesetzgeber hat hier hohe Anforderungen an Sanierungsgutachten gestellt, damit die Insolvenzantragstellung vermieden werden kann.

Prinzipiell müssen folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Kann das Unternehmen die Krisensituation überwinden?
  2. Welche Maßnahmen sind hierfür notwendig?
  3. Wann müssen diese Maßnahmen umgesetzt werden und ist das Unternehmen in der Lage, sich am Markt zu finanzieren?

 

Liegt bereits Illiquidität vor, muss das Unternehmen diese innerhalb von 3 Wochen beseitigen. Dies erfordert schnelles Handeln sowie Verhandlungen mit Gläubigern, Banken, Mitarbeitern etc. All dies sollte durch erfahrene Berater begleitet werden, da der Gesetzgeber die Haftung der handelnden Akteure immer stärker in den Vordergrund stellt.